In Bulgarien herrscht die Vignettenpflicht. Demnach wird die Maut durch die Vignette erhoben, um z.B. Kosten für die Instandhaltung des Straßennetzwerkes zu decken. Als Reisender ist es notwendig eine Vignette zu erwerben (ausgenommen sind Motorradfahrer und Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t zGG), um bedenkenlos alle Routen des bulgarischen Straßennetzwerkes nutzen zu können.
Neben der Vignettenpflicht existiert in Bulgarien die streckenbezogene Maut. Die streckenbezogene Maut gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t zGG (ausgenommen Wohnmobile).
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise zu welcher Fahrzeugklasse Ihr Fahrzeug zählt, um zu wissen, ob Sie eine Vignette benötigen oder ob Sie die Maut durch eine streckenbezogene Maut begleichen müssen.
Wer ohne eine gültige (digitale) Vignette die Nationalstraßen oder Autobahnen in Bulgarien nutzt, muss eine Strafe in Höhe von 300 BGN (ungefähr 160€) zahlen. Wenn Sie noch am selben Tag eine Vignette erwerben, ist auch eine Ausgleichszahlung von 70 BGN (ungefähr 36 €) möglich. Kosten, die Sie definitiv vermeiden wollen!
Sie möchten nach Bulgarien reisen, aber haben vergessen, eine Vignette zu erwerben? Dann machen Sie das doch schnell bei uns, ganz einfach von Zuhause aus und digital registriert auf Ihr Auto. Denn: Ohne Vignette drohen Ihnen Bußgelder.
Unabhängig von der Vignette oder der streckenbezogenen Maut werden für Überquerungen der Donau zwischen Rumänien und Bulgarien Mautgebühren erhoben. Die Überquerungen gelten als Sondermautstrecken, d.h. jeder Fahrzeughalter, der diese Überquerung nutzen möchte, muss eine Gebühr bezahlen. Daher weisen wir darauf hin, dass für die Nutzung bestimmter Strecken wie der Donau-Überquerung zusätzliche Gebühren auf Sie zukommen und die Vignette Sie nicht zur kostenfreien Nutzung der Donau-Überquerung befähigt.